Allgemeine Geschäftsbedingungen der landacquisition.com GmbH für Leadvermittlung Flächen PV-Anlagen

  1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Formerfordernisse

1.1. Wir, die landacquisition.com GmbH, Luisenstraße 51, 80333 München (nachfolgend: „landacquisition.com“), vermitteln gewerblichen Kunden, insbesondere gewerblichen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, entgeltlich Leads für Freiflächen und/oder Dachflächen (nachfolgend gemeinsam: „Flächen“), die grundsätzlich für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (nachfolgend: „PV-Anlagen“) geeignet sind.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen landacquisition.com und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: "Vertragspartner" oder „Kunden“) betreffend die Vermittlung von Leads gem. Ziff. 1.1. Sie gelten nicht für Verbraucher; Verbraucher zählen nicht zu Vertragspartnern von landacquisition.com im Sinne dieser AGB.

1.3. „Lead“ im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen ist der Kontakt zu Eigentümern und/oder sonstigen Berechtigten von Grundstücken (nachfolgend: „Eigentümer“) gem. Ziff. 1.1. Nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist insbesondere, dass der Vertragspartner auf der vermittelten Fläche tatsächlich eine PV-Anlage errichten kann oder errichtet.

1.4. Landacquisition.com erhält eine Vergütung für die Lead-Generierung (nachfolgend: „Flächenpauschale“), und zusätzlich für bestimmte, ausdrücklich definierte Ereignisse, insbesondere, dass auf der vermittelten Fläche eine PV-Anlage errichtet wird, Provisionen.

1.5. Landacquisition.com schließt mit dem Vertragspartner einen Vertrag über die Vermittlung von Leads (nachfolgend „Lead-Vertrag“) und übersendet dem Vertragspartner dazu per E-Mail ein Angebot. Sollten Vereinbarungen im Angebot im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gilt das Angebot vorrangig. Für den Einzelfall getroffene, von diesen AGB abweichende, Vereinbarungen mit dem Vertragspartner gelten nur für die jeweilige Vereinbarung und nicht auch für künftige Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.

1.6. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Lead-Vertrag beteiligten Mitarbeitern sowie von landacquisition.com eingeschalteten Dritten bedürfen der Schriftform und im Falle von Zusagen Dritter einer Bevollmächtigung/Zustimmung von landacquisition.com. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Textform (insbesondere E-Mail) wahrt die vertragliche Schriftform, es sei denn, im Lead-Vertrag ist Entgegenstehendes geregelt.

1.7. Für das zu schließende Vertragsverhältnis sind ausschließlich nur die AGB von landacquisition.com maßgeblich. Es ist landacquisition.com wichtig, dass die Vereinbarung mit dem Vertragspartner nur zu diesen Bedingungen zustande kommt. landacquisition.com erkennt ausdrücklich keine diesen AGB widersprechenden Regelungen an. Etwas anderes gilt nur, sofern die Parteien es im Einzelfall schriftlich vereinbaren.

2. Vertragsgegenstand/Leistungen

2.1. Landacquisition.com erbringt für gewerbliche Kunden Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Leads für Flächen, die grundsätzlich für den Betrieb von Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PV-Anlagen“) geeignet sind. Darüber hinaus stellt landacquisition.com dem Vertragspartner Softwarelösungen sowie Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

2.2. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung. Angebote auf den Webseiten von landacquisition.com sind unverbindlich.

2.3. Landacquisition.com erbringt seine Leistungen nach billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische Gegebenheiten. Landacquisition.com ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern zu bedienen.

2.4. Sofern landacquisition.com Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt, ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung.

3. Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

3.1. Die im Angebot genannte(n) Flächenpauschale(n) wird/werden monatlich im Voraus abgerechnet.

3.2. Die Provisionen werden monatlich zum Monatsbeginn für den Vormonat abgerechnet und enthalten eine Aufstellung über die provisionspflichtigen Ereignisse.

3.3. Zahlungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig; ist kein Termin genannt, sind die Zahlungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum fällig.

3.4. Landacquisition.com ist berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in seiner jeweils gültigen Fassung zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

3.5. Während des Zahlungsverzuges ist landacquisition.com dazu berechtigt, die Vermittlung weiterer Leads zu verweigern, bis die landacquisition.com gebührende Leistung bewirkt wird. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

3.6. Ist Vorkasse vereinbart, so behält sich landacquisition.com vor, die Vermittlung von Leads erst nach Eingang des vereinbarten Zahlbetrages zu beginnen bzw. fortzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, landacquisition.com die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von landacquisition.com bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und hierdurch die Leistungserbringung verhindert.

4.2. Soweit der Kunde landacquisition.com Vorlagen, Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

5. Auskunftspflichten des Vertragspartners für provisionspflichtige Ereignisse / Vertragsstrafe

5.1. Sind im Angebot Ereignisse definiert, die einen Provisionsanspruch von landacquisition.com entstehen lassen (nachfolgend: „provisionspflichtige Ereignisse“), so hat der Vertragspartner darüber innerhalb von 10 Werktagen ab Eintritt des jeweiligen Ereignisses Auskunft zu erteilen.

5.2. Die Auskunft ist so zu erteilen, dass landacquisition.com daraus seine Provisionsansprüche berechnen kann. Auf Verlangen von landacquisition.com sind Nachweise über den Eintritt eines provisionspflichtigen Ereignisses vorzulegen (z.B. Kopie eines Pachtvertrages oder einer Baugenehmigung).

5.3. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach den Ziffern 5.1. und 5.2. kann landacquisition.com eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,4 € /m² der betreffenden Fläche verlangen. Das Verschulden des Vertragspartners wird bei einem objektiven Verstoß vermutet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist jedoch auf darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche anzurechnen.

6. Reklamationen

6.1. Reklamationen von Leads sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Lead-Vertrag vereinbart.

6.2. Folge einer vereinbarten Reklamation ist die Lieferung eines Ersatzleads (einer Ersatzfläche).

6.3. Reklamationen sind nur zulässig, wenn diese vom Vertragspartner über das Vertragspartnerportal an landacquisition.com übermittelt werden. Die Reklamationsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Vermittlung des Leads, es sei denn, die Parteien haben im Lead-Vertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.

6.4. Leads, deren Reklamation von landacquisition.com akzeptiert wurde, stehen wieder zur freien Verfügbarkeit von landacquisition.com und dürfen von dem jeweiligen Vertragspartner nicht weiter kontaktiert werden. Verstößt der Vertragspartner hiergegen, lebt seine Pflicht zur Zahlung der Flächenpauschale wieder auf. Treten hinsichtlich eines reklamierten Leads provisionspflichtige Ereignisse ein, so gilt die Provisionspflicht uneingeschränkt.

7. Umgang mit Leads und Pflichten des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, die sich aus dem Angebot sowie den konkret vereinbarten Provisionen ergibt.

7.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Landacquisition.com regelmäßig und vollständig Informationen über den aktuellen Status der provisionspflichtigen Projekte („Projektinformationen“) zur Verfügung zu stellen, entweder über die bereitgestellte Plattform oder per E-Mail.

7.3. Der Vertragspartner darf die Eigentümer nur per Telefon oder E-Mail kontaktieren, um auf deren Anfrage gemäß den Vorgaben von Landacquisition.com zu reagieren (z.B. Unterbreitung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots oder Klärung von Vorfragen). Die Kontaktaufnahme und weitere Nutzung der Daten darf ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke erfolgen.

7.4. Eine Weitergabe der übermittelten Daten (Eigentümerdaten, Grundstücksdaten, GEO-Daten, etc.) an Dritte ist untersagt, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer vertraglich geregelten, provisionspflichtigen Übertragung von Projektrechten auf Dritte.

7.5. Die Verpflichtungen des Vertragspartners zur Übermittlung der Projektinformationen gelten bis zu 48 Monate nach Vertragsende, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Eine Umgehung des Vergütungsanspruchs von Landacquisition.com durch Direktvereinbarungen mit den Eigentümern ist ebenfalls untersagt.

7.6. Kommt es zu vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer, verpflichtet sich der Vertragspartner, die bestmögliche Vertragserfüllung sicherzustellen. Dies umfasst alle relevanten rechtlichen und institutionellen Anforderungen.

7.7. Wenn Landacquisition.com aufgrund rechtswidrigen Umgangs des Vertragspartners mit den bereitgestellten Informationen in Anspruch genommen wird (z.B. durch den Eigentümer), stellt der Vertragspartner Landacquisition.com von solchen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten, die durch notwendige Rechtsverteidigung entstehen.

7.8. Sollte eine Provision vereinbart sein, gilt Folgendes: Bei unrechtmäßiger Weitergabe eines Leads an Dritte oder bei einem daraus resultierenden Geschäftsabschluss mit Dritten, muss der Vertragspartner die vereinbarte Provision leisten. Landacquisition.com ist zudem berechtigt, bei Uneinbringlichkeit der Forderung angemessenen Ersatz zu verlangen.

8. Pflichten des Vertragspartners bei Nutzung der Onlinedienste von landacquisition.com, verbotene Verhaltensweisen

8.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Anmeldung zum Partnerportal abgefragten Daten. Änderungen der bei der Anmeldung angefragten Daten (insbesondere der Vertretungsberechtigung, der Änderung der Rechtsform oder der Verlegung des Sitzes) sowie aller Personen- und Adressdaten sind landacquisition.com unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen und auf die Anforderung von landacquisition.com hin durch geeignete Dokumente zu belegen.

8.2. Der Vertragspartner darf sich nur einmal bei landacquisition.com anmelden. Der Partneraccount ist nicht übertragbar.

8.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Onlinediensten von landacquisition.com sorgfältig aufzubewahren, vor Zugang durch Unbefugte zu schützen und Fälle eines möglichen Missbrauchs der Zugangsdaten unverzüglich an landacquisition.com zu melden. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein schuldhaftes Verhalten Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten.

8.4. Der Vertragspartner darf die Onlinedienste von landacquisition.com nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlinedienste von landacquisition.com, der Software und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Nutzung der Onlinedienste zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt.

8.5. Der Vertragspartner versichert, dass er und die für ihn handelnden Beschäftigten und Beauftragten über alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit landacquisition.com benötigten Berechtigungen, Genehmigungen, Zulassungen und Vollmachten verfügen.

8.6. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte (Bilder, Marken, Texte, Quellcodes, GEO-Karten) von landacquisition.com oder von anderen Vertragspartnern, die auf den Webseiten von landacquisition.com dargestellt sind, ohne ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis zu nutzen. Die innerhalb des Angebotes von landacquisition.com genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind geschützte Marken oder Warenzeichen der jeweiligen Inhaber und dürfen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nicht verwendet werden. Die Marken von landacquisition.com dürfen nur insoweit genutzt werden, als dies zur Vertragsdurchführung und Verweise auf die Onlinepräsenz von landacquisition.com erforderlich ist.

8.7. Es ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht erlaubt, die Marken von landacquisition.com als Werbemittel zu nutzen.

9. Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com einschließlich des Partnerportals. landacquisition.com bemüht sich, seine Onlinedienste zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Sowohl Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten als auch Ereignisse, die nicht im Machtbereich von landacquisition.com liegen (z.B. Stromausfälle, die Überlastung von Knotenpunkten), können zur vorübergehenden Einstellung des von landacquisition.com angebotenen Onlinedienstes führen. Vorstehendes gilt entsprechend für das Partnerportal.

10. Änderungen des landacquisition.com-Angebots

10.1. landacquisition.com ist berechtigt, die angebotenen Leistungen und Funktionen zu verändern, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist und die im Lead-Vertrag beschriebenen Vertragspflichten erfüllt werden.

10.2. Änderungen sind zumutbar,

  • wenn die Änderung zum Vorteil des Vertragspartners geschieht;
  • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Vertragspartner ist;
  • wenn die Änderung zumutbar geänderte technische und organisatorische Verfahren bei der Durchführung der Leistungen von landacquisition.com widerspiegelt (z.B. Änderung bei der Eignungsprüfung von Leads).

10.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

Der Vertragspartner kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht übertragbar.

12. Kündigung, Laufzeit

12.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.

12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt.

12.3 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

12.4 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden um die Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Datenschutz

13.1. landacquisition.com und der Vertragspartner sind im Hinblick auf die übermittelten Eigentümerdaten eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO, insbesondere die Betroffenenrechte. Bei Betroffenenanfragen informieren die Parteien sich gegenseitig und kooperieren bei deren Beantwortung.

13.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm von landacquisition.com überlassenen Eigentümerdaten nur zur Erfüllung des Auftrages des Eigentümers zu verwenden, nicht in rechtswidriger Weise an Dritte weiterzugeben und bei Wegfall des vereinbarten Zwecks die Daten unverzüglich zu löschen.

13.3. Der Vertragspartner stellt landacquisition.com von sämtlichen Ansprüchen frei, die Betroffene gegen landacquisition.com wegen der schuldhaften Verletzung einer dem Vertragspartner durch die DSGVO auferlegten Pflicht oder der Nichtbeachtung oder schuldhaften Verletzung einer in diesem Vertrag genannten Verhaltenspflicht zum Datenschutz geltend machen. Das umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

14. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

14.1. Die Haftung von landacquisition.com auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 13 eingeschränkt.

14.2. landacquisition.com haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist gegeben bei Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

14.3. Soweit landacquisition.com dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, den landacquisition.com bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des gelieferten Leads sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des gelieferten Leads typischerweise zu erwarten sind.

14.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com.

14.5. Die Einschränkungen dieser Ziffer 13 gelten nicht für die Haftung von landacquisition.com wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Änderungsvorbehalt

15.1. landacquisition.com behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB nach seiner Wahl in einem zumutbaren Rahmen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert oder Behörden oder Gerichte Anordnungen treffen, wenn gänzlich neue Leistungen bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Vertragspartner ist.

15.2. Die geänderten Bedingungen werden dem betreffenden Vertragspartner mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. landacquisition.com wird den Vertragspartner in der Benachrichtigungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist landacquisition.com berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1. Für diese AGB sowie die gesamte Vertragsbeziehung zwischen landacquisition.com und dem Vertragspartner gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis München. landacquisition.com ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.16.12.2023 © Vervielfältigung verboten

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