Allgemeine Geschäftsbedingungen der landacquisition.com GmbH für Leadvermittlung Flächen PV-Anlagen
- Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Formerfordernisse
- Wir, die landacquisition.com GmbH, Luisenstraße 51, 80333 München (nachfolgend: „landacquisition.com“) vermitteln gewerblichen Kunden, insbesondere gewerblichen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, entgeltlich Leads für Freiflächen und/oder Dachflächen (nachfolgend gemeinsam: „Flächen“), die grundsätzlich für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (nachfolgend: „PV-Anlagen“) geeignet sind.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen landacquisition.com und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: "Vertragspartner") betreffend die Vermittlung von Leads gem. Ziff. 1.1. Sie gelten nicht für Verbraucher; Verbraucher zählen nicht zu Vertragspartnern von landacquisition.com im Sinne dieser AGB.
- „Lead“ im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen ist der Kontakt zu Eigentümern und/oder sonstigen Berechtigten von Grundstücken (nachfolgend: „Eigentümer“) gem. Ziff. 1.1. Nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist insbesondere, dass der Vertragspartner auf der vermittelten Fläche tatsächlich eine PV-Anlage errichten kann oder errichtet.
- Landaqcuisition.com erhält eine Vergütung für die Lead-Generierung (nachfolgend: „Flächenpauschale“), und zusätzlich für bestimmte, ausdrücklich definierte Ereignisse, insbesondere, dass auf der vermittelten Fläche eine PV-Anlage errichtet wird, Provisionen.
- Landacquisition.com schließt mit dem Vertragspartner einen Vertrag über die Vermittlung von Leads (nachfolgend „Lead-Vertrag“) und übersendet dem Vertragspartner dazu per E-Mail ein Angebot. Sollten Vereinbarungen im Angebot im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gilt das Angebot vorrangig. Für den Einzelfall getroffene, von diesen AGB abweichende, Vereinbarungen mit dem Vertragspartner gelten nur für die jeweilige Vereinbarung und nicht auch für künftige Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.
- Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Lead-Vertrag beteiligten Mitarbeitern sowie von landacquisition.com eingeschalteten Dritten bedürfen der Schriftform und im Falle von Zusagen Dritter einer Bevollmächtigung/Zustimmung von landacquisition.com. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Textform (insbesondere E-Mail) wahrt die vertragliche Schriftform, es sei denn im Lead-Vertrag ist Entgegenstehendes geregelt.
- Für das zu schließende Vertragsverhältnis sind ausschließlich nur die AGB von landacquisition.com maßgeblich. Es ist landacquisition.com wichtig, dass die Vereinbarung mit dem Vertragspartner nur zu diesen Bedingungen zu Stande kommt. landacquisition.com erkennt ausdrücklich keine diesen AGB widersprechenden Regelungen an. Etwas anderes gilt nur, sofern die Parteien es im Einzelfall schriftlich vereinbaren.
- Faktoren der Geeignetheit von Freiflächen
- Sofern im Angebot Kriterien zur Geeignetheit von Freiflächen benannt sind, gelten dafür nachfolgende Konkretisierungen.
- „Kein Gewässer und/oder Wasserschutzgebiet“ bedeutet:
- keine Fließgewässer und keine Bundeswasserstraßen,
- keine Heilquellenschutzgebiete Zone 1,
- keine Heilquellenschutzgebiete Zone 2,
- keine Heilquellenschutzgebiete Zone 3+,
- keine Trinkwasserschutzgebiete Zone 1,
- keine Trinkwasserschutzgebiete Zone 2,
- keine Trinkwasserschutzgebiete Zone 3+,
- keine Überschwemmungsgebiete mit hohem Risiko (§ 74 Abs. 2 Nr. 3 WHG).
- „Kein Naturschutzgebiet“ sowie „Kein Vogelschutzgebiet“ bedeutet:
- keine Nationalparks nach § 24 BNatSchG,
- keine geschützten Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG.
- keine gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG,
- keine SPA-Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (VSRL, vom 2. April 1979, 79/409/EWG; ersetzt durch kodifizierte Fassung vom 30. November 2009, 2009/147/EG),
- keine FFH-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG),
- keine IBA-Schutzgebiete (Important Bird Areas),
- keine RAMSAR-Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention,
- „Zeitnahes Nutzungsinteresse“ bedeutet ein grundsätzliches Interesse des Eigentümers an einer Nutzung der Fläche für eine PV-Anlage in den kommenden 2 Jahren (Dachflächen) bzw. 5 Jahren (Freiflächen).
- Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
- Die im Angebot genannte(n) Flächenpauschale(n) wird/werden monatlich im Voraus abgerechnet.
- Die Provisionen werden monatlich zum Monatsbeginn für den Vormonat abgerechnet und enthalten eine Aufstellung über die provisionspflichtigen Ereignisse.
- Zahlungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig; ist kein Termin genannt, sind die Zahlungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum fällig.
- Landacquisition.com ist berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in seiner jeweils gültigen Fassung zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
- Während des Zahlungsverzuges ist landacquisition.com dazu berechtigt, die Vermittlung weiterer Leads zu verweigern, bis die landacquisition.com gebührende Leistung bewirkt wird. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
- Ist Vorkasse vereinbart, so behält sich landacquisition.com vor, die Vermittlung von Leads erst nach Eingang des vereinbarten Zahlbetrages zu beginnen bzw. fortzusetzen.
- Auskunftspflichten des Vertragspartners für provisionspflichtige Ereignisse / Vertragsstrafe
- Sind im Angebot Ereignisse definiert, die einen Provisionsanspruch von landacquisition.com entstehen lassen (nachfolgend: „provisionspflichtige Ereignisse“), so hat der Vertragspartner darüber innerhalb von 10 Werktagen ab Eintritt des jeweiligen Ereignisses Auskunft zu erteilen.
- Die Auskunft ist so zu erteilen, dass landacquisition.com daraus seine Provisionsansprüche berechnen kann. Auf Verlangen von landacquisition.com sind Nachweise über den Eintritt eines provisionspflichten Ereignisses vorzulegen (z.B. Kopie eines Pachtvertrages oder einer Baugenehmigung).
- Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach den Ziffern 4.1. und 4.2. kann landacquisition.com eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 € /m2 der betreffenden Fläche verlangen. Das Verschulden des Vertragspartners wird bei einem objektiven Verstoß vermutet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist jedoch auf darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche anzurechnen.
- Die Auskunftserteilung erfolgt über das Partnerportal von landacquisition.com. Dort kann der Vertragspartner die relevanten Informationen zu provisionspflichtigen Ereignissen angeben. Sollte der Vertragspartner keinen Zugriff mehr auf das Partnerportal haben (etwa nach Ende des Lead-Vertrages), ist die Auskunft per E-Mail zu erteilen.
- landacquisition.com kann in angemessenen Abständen Auskunft über den Status einer PV-Anlage in Bezug auf einen vermittelten Lead verlangen. Ein angemessener Abstand liegt spätestens nach 4 Monaten ohne die Erteilung neuer Informationen über provisionspflichtige Ereignisse vor. Die Auskunft ist nach Eingang des Verlangens innerhalb von 10 Werktagen entweder über das Partnerportal von landacquisition.com oder per E-Mail zu erteilen.
- Reklamationen
- Reklamationen von Leads sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Lead-Vertrag vereinbart.
- Folge einer vereinbarten Reklamation ist die Lieferung eines Ersatzleads (einer Ersatzfläche).
- Reklamationen sind nur zulässig, wenn diese vom Vertragspartner über das Vertragspartnerportal an Landacquisition.com übermittelt werden. Die Reklamationsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Vermittlung des Leads, es sei denn, die Parteien haben im Lead-Vertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.
- Leads, deren Reklamation von landacquisition.com akzeptiert wurde, stehen wieder zur freien Verfügbarkeit von landacquisition.com und dürfen von dem jeweiligen Vertragspartner nicht weiter kontaktiert werden. Verstößt der Vertragspartner hiergegen, lebt seine Pflicht zur Zahlung der Flächenpauschale wieder auf. Treten hinsichtlich eines reklamierten Leads provisionspflichtige Ereignisse ein, so gilt die Provisionspflicht uneingeschränkt.
- Umgang mit Leads
- Der Vertragspartner darf den Eigentümer nur in solcher Art und Weise kontaktieren, mit der der Eigentümer als adäquate Reaktion auf seine Anfrage bei landacquisition.com rechnen muss (Unterbreitung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots gemäß Anfrage, Durchführung einer Bewertungs- oder Planungsleistung, Klärung von Vorfragen dazu o.ä.). Die Kontaktaufnahme darf nur per E-Mail oder per Telefon erfolgen.
- Die Weitergabe der übermittelten und/oder zur Verfügung gestellten Daten (Eigentümerdaten, Grundstücksdaten, GIS-Analyse, GEO-Karten etc.) ist untersagt, ebenso eine Verwendung der Daten zu außerhalb dieser Vereinbarung liegenden Zwecken. Dies gilt nicht im Falle der provisionspflichten Übertragung von Projektrechten auf einen Dritten (ggf. im Angebot geregelt).
- Die Umgehung des Vergütungsanspruchs von landacquisition.com durch Vereinbarungen mit den Eigentümern ist untersagt.
- Kommt es zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, die bestmögliche Erfüllung, auch gemäß allen einschlägigen Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen oder vergleichbaren Institutionen, sicherzustellen.
- Wenn und soweit landacquisition.com auf Grund des rechtswidrigen Umgangs des Vertragspartners mit den in dem Lead übermittelten Informationen in Anspruch genommen wird (z.B. durch den Eigentümer, z.B. auf Schadensersatz), stellt der Vertragspartner landacquisition.com von solchen Ansprüchen frei, was auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung umfasst. Landaqcuisition.com ist in diesem Fall zudem berechtigt, für eigene Aufwendungen in angemessenem Umfang Ersatz zu verlangen.
- Ist zwischen dem Vertragspartner und landacquisition.com eine Provision vereinbart, gilt, dass
- bei unberechtigter Weitergabe eines Leads an einen Dritten und
- einem darauf basierenden Geschäftsabschluss des Dritten und/oder
- der Vereinnahmung eines auf dem Geschäftsabschluss beruhenden Entgelts durch den Vertragspartner
dieser die hiesig vereinbarte Provision leisten muss, wobei die Berechnungsgrundlagen für die Provision bei Uneinbringlichkeit geschätzt werden können.
- Pflichten des Vertragspartners bei Nutzung der Onlinedienste von landacquisition.com, verbotene Verhaltensweisen
- Der Vertragspartner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Anmeldung zum Partnerportal abgefragten Daten. Änderungen der bei der Anmeldung angefragten Daten (insbesondere der Vertretungsberechtigung, der Änderung der Rechtsform oder der Verlegung des Sitzes) sowie aller Personen- und Adressdaten sind landacquisition.com unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen und auf die Anforderung von landacquisition.com hin durch geeignete Dokumente zu belegen.
- Der Vertragspartner darf sich nur einmal bei landacquisition.com anmelden. Der Partneraccount ist nicht übertragbar.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Onlinediensten von landacquisition.com sorgfältig aufzubewahren, vor Zugang durch Unbefugte zu schützen und Fälle eines möglichen Missbrauchs der Zugangsdaten unverzüglich an landacquisition.com zu melden. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein schuldhaftes Verhalten Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten.
- Der Vertragspartner darf die Onlinedienste von landacquisition.com nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlinedienste von landacquisition.com, der Software und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Nutzung der Onlinedienste zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit, liegt.
- Der Vertragspartner versichert, dass er und die für ihn handelnden Beschäftigten und Beauftragten über alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit landacquisition.com benötigten Berechtigungen, Genehmigungen, Zulassungen und Vollmachten verfügen.
- Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte (Bilder, Marken, Texte, Quellcodes, GEO-Karten) von landacquisition.com oder von anderen Vertragspartnern, die auf den Webseiten von landacquisition.com dargestellt sind, ohne ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis zu nutzen. Die innerhalb des Angebotes von landacquisition.com genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind geschützte Marken oder Warenzeichen der jeweiligen Inhaber und dürfen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nicht verwendet werden. Die Marken von landacquisition.com dürfen nur insoweit genutzt werden, als dies zur Vertragsdurchführung und Verweise auf die Onlinepräsenz von landacquisition.com erforderlich ist.
- Es ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht erlaubt, die Marken von landacquisition.com als Werbemittel zu nutzen.
- Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com einschließlich des Partnerportals. landacquisition.com bemüht sich, seine Onlinedienste zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Sowohl Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten als auch Ereignisse, die nicht im Machtbereich von landacquisition.com liegen (z. B. Stromausfälle, die Überlastung von Knotenpunkten), können zur vorübergehenden Einstellung des von landacquisition.com angebotenen Onlinedienstes führen. Vorstehendes gilt entsprechend für das Partnerportal.
- Änderungen des landacquisition.com-Angebots
- landacquisition.com ist berechtigt, die angebotenen Leistungen und Funktionen zu verändern, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist und die im Lead-Vertrag beschriebenen Vertragspflichten erfüllt werden.
- Änderungen sind zumutbar,
- wenn die Änderung zum Vorteil des Vertragspartners geschieht;
- wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Vertragspartner ist;
- wenn die Änderung zumutbar geänderte technische und organisatorische Verfahren bei der Durchführung der Leistungen von landacquisition.com widerspiegelt (z.B. Änderung bei der Eignungsprüfung von Leads).
- Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
Der Vertragspartner kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht übertragbar.
- Datenschutz
- landacquisition.com und der Vertragspartner sind im Hinblick auf die übermittelten Eigentümerdaten eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO, insbesondere die Betroffenenrechte. Bei Betroffenenanfragen informieren die Parteien sich gegenseitig und kooperieren bei deren Beantwortung.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm von landacquisition.com überlassenen Eigentümerdaten nur zur Erfüllung des Auftrages des Eigentümers zu verwenden, nicht in rechtswidriger Weise an Dritte weiterzugeben und bei Wegfall des vereinbarten Zwecks die Daten unverzüglich zu löschen.
- Der Vertragspartner stellt landacquisition.com von sämtlichen Ansprüchen frei, die Betroffene gegen landacquisition.com wegen der schuldhaften Verletzung einer dem Vertragspartner durch die DSGVO auferlegten Pflicht oder der Nichtbeachtung oder schuldhaften Verletzung einer in diesem Vertrag genannten Verhaltenspflicht zum Datenschutz geltend machen, das umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
- Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung von landacquisition.com auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
- landacquisition.com haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist gegeben bei Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
- Soweit landacquisition.com dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, den landacquisition.com bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des gelieferten Leads sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des gelieferten Leads typischerweise zu erwarten sind.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com.
- Die Einschränkungen dieser Ziffer 12 gelten nicht für die Haftung von landacquisition.com wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Änderungsvorbehalt
- landacquisition.com behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB nach seiner Wahl in einem zumutbaren Rahmen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert oder Behörden oder Gerichte Anordnungen treffen, wenn gänzlich neue Leistungen bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Vertragspartner ist.
- Die geänderten Bedingungen werden dem betreffenden Vertragspartner mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. landacquisition.com wird den Vertragspartner in der Benachrichtigungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist landacquisition.com berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für diese AGB sowie die gesamte Vertragsbeziehung zwischen landacquisition.com und dem Vertragspartner gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis München. landacquisition.com ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
landacquisition.com GmbH
Luisenstraße 51
80333 München
(nachfolgend auch: „LANDACQUISITION.COM“)
§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von LANDACQUISITION.COM erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die
LANDACQUISITION.COM mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
LANDACQUISITION.COM ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn LANDACQUISITION.COM
auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten
enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
(3) LANDACQUISITION.COM schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern ab. Unternehmer im Sinne
dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungen
(1) LANDACQUISITION.COM erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich der Akquise von Grundstücken
und Bereitsstellung von Software. LANDACQUISITION.COM erbringt seine Leistungen nach
billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische Gegebenheiten. Der
genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.
(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Vergütungsanspruch von LANDACQUISITION.COM bestehen bleibt,
wenn Drittanbieter, wie beispielsweise Facebook oder Google, Werbekampagnen stoppen oder
einstellen bzw. Accounts deaktivieren.
(3) LANDACQUISITION.COM ist berechtigt sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und
Subunternehmern zu bedienen.
(4) Sofern LANDACQUISITION.COM Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt,
so ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter
der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung. Ein
darüberhinausgehendes Nutzungsrecht räumt LANDACQUISITION.COM nicht ein.
§ 3 Regelungen zum Vertragsschluss
(1) Angebote auf den Webseiten von LANDACQUISITION.COM sind unverbindlich.
(2) Der Vertragsschluss zwischen LANDACQUISITION.COM und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat,
Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde
keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von LANDACQUISITION.COM zu
erhalten.
(3) Der Kunde erklärt hierzu verbindlich bestimmte Leistungen von LANDACQUISITION.COM in Anspruch
nehmen zu wollen. Hierin liegt das Angebot des Kunden, welches LANDACQUISITION.COM durch
entsprechende Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung annehmen kann. Der Kunde willigt
ein, dass LANDACQUISITION.COM das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von LANDACQUISITION.COM gewünscht.
(4) Vertragssprache ist deutsch.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise. Diese verstehen sich
als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von LANDACQUISITION.COM erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von LANDACQUISITION.COM ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von
LANDACQUISITION.COM ist anders lautend.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde LANDACQUISITION.COM
nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das
im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte
des Kunden unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet LANDACQUISITION.COM die für die Leistungserbringung erforderlichen
Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von
LANDACQUISITION.COM bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und
hierdurch die Leistungserbringung durch LANDACQUISITION.COM verhindert.
(2) Soweit der Kunde LANDACQUISITION.COM Vorlagen/Informationen/Daten zur Verwendung überlässt,
versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen/Daten
berechtigt ist. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
§ 6 Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Machen Dritte gegen LANDACQUISITION.COM Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im
Zusammenhang mit der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten stehen, ist
der Kunde verpflichtet, LANDACQUISITION.COM auf erstes Anfordern unverzüglich von sämtlichen
Ansprüchen des Dritten freizustellen und sämtliche Kosten, unter Einschluss von Gerichts- und
Vergleichskosten und der Kosten für eine nach dem vernünftigen Ermessen von LANDACQUISITION.COM
erforderliche Rechtsberatung, zu übernehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um LANDACQUISITION.COM vor
Schäden durch eine etwaige Inanspruchnahme Dritter wegen der Verwendung von Inhalten durch
den Kunden, die Rechte Dritter verletzen, zu schützen und gegebenenfalls die behauptete
Rechtsverletzung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen.
§ 7 Abnahme von Leistungen
(1) Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen,
insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme
nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt.
(2) Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
LANDACQUISITION.COM wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder
Teilleistung in Textform (per E-Mail) mitteilen.
Der Kunde hat innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung, die Möglichkeit
die Leistungen zu prüfen und ggf. Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung
als abgenommen. Stellt der Kunde Mängel fest, hat er LANDACQUISITION.COM diese in Textform (per E-Mail) mitzuteilen und nach Möglichkeit genau zu beschreiben. Unerhebliche Mängel berechtigen
nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Bei Vorliegen von erheblichen Mängeln ist LANDACQUISITION.COM berechtigt, zwei Mal binnen
angemessener Frist nachzubessern. Bleiben beide Nachbesserungsversuche ohne Erfolg, so
kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag
zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
§ 8 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte
der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Vertragsschluss.
(4) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen LANDACQUISITION.COM und dem Kunden um die Dauer der letzen Vertragslaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Haftung
(1) LANDACQUISITION.COM haftet unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer etwaig
übernommenen Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet LANDACQUISITION.COM nur unbeschränkt bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von LANDACQUISITION.COM im Falle leichter Fahrlässigkeit
summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung
typischer Weise gerechnet werden muss.
(3) Bei der Erstellung und dem Betrieb von Internetseiten für den Kunden schuldet LANDACQUISITION.COM
die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob LANDACQUISITION.COM für einen Ausfall oder einen
Schaden ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollständig
fehlerfrei erstellt werden kann.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Subunternehmer von LANDACQUISITION.COM.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass bei ihnen die jeweils einschlägigen und gültigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der
Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und
Nutzung von personenbezogenen Daten.
§ 11 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde LANDACQUISITION.COM Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das LANDACQUISITION.COM bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt LANDACQUISITION.COM in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 12 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass LANDACQUISITION.COM seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den LANDACQUISITION.COM Social-Media-Kanälen, Printmedien und Websites verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungenoder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für die Leistungserbringung von LANDACQUISITION.COM ist der Sitz von LANDACQUISITION.COM,
sofern zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und LANDACQUISITION.COM im
Zusammenhang mit allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der
Sitz von LANDACQUISITION.COM.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im
Zusammenhang mit deren Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.12.2023 © Vervielfältigung verboten