Allgemeine Geschäftsbedingungen der landacquisition.com GmbH für Leadvermittlung (PV / Wärmepumpen / qualifizierte Anfragen)

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Formerfordernisse

1.1. Wir, die landacquisition.com GmbH, Luisenstraße 51, 80333 München (nachfolgend: „landacquisition.com“), vermitteln gewerblichen Kunden, insbesondere gewerblichen Betreibern von Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien, entgeltlich Leads für
(a) Freiflächen und/oder Dachflächen (nachfolgend gemeinsam: „Flächen“), die grundsätzlich für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (nachfolgend: „PV-Anlagen“) geeignet sind, sowie (b) qualifizierte Anfragen von Eigentümern und/oder sonstigen Berechtigten von Immobilien im Zusammenhang mit Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere Privatdach-Photovoltaik sowie Wärmepumpen (nachfolgend: „Anfragen“).

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen landacquisition.com und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: "Vertragspartner" oder „Kunden“) betreffend die Vermittlung von Leads gem. Ziff. 1.1. Sie gelten nicht für Verbraucher; Verbraucher zählen nicht zu Vertragspartnern von landacquisition.com im Sinne dieser AGB.

1.3. „Lead“ im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen ist (a) der Kontakt zu Eigentümern und/oder sonstigen Berechtigten von Grundstücken im Zusammenhang mit Flächen gemäß Ziff. 1.1 lit. a (nachfolgend: „Flächen-Lead“) oder (b) eine qualifizierte Anfrage gemäß Ziff. 1.1 lit. b (nachfolgend: „Anfrage“). Nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist insbesondere, dass der Vertragspartner auf der vermittelten Fläche tatsächlich eine PV-Anlage errichten kann oder errichtet bzw. dass es im Zusammenhang mit einer Anfrage tatsächlich zu einem Projekt, einer Installation oder einem Vertragsschluss (z. B. Wärmepumpenvertrag) kommt.

1.4. Landacquisition.com erhält für die Vermittlung von Leads eine Vergütung, die je nach Angebot insbesondere als Flächenpauschale, als laufende Vergütung (z. B. monatlich) und/oder als Provision für bestimmte, ausdrücklich definierte Ereignisse ausgestaltet sein kann.

1.5. Landacquisition.com schließt mit dem Vertragspartner einen Vertrag über die Vermittlung von Leads (nachfolgend „Lead-Vertrag“) und übersendet dem Vertragspartner dazu per E-Mail ein Angebot. Sollten Vereinbarungen im Angebot im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gilt das Angebot vorrangig. Für den Einzelfall getroffene, von diesen AGB abweichende, Vereinbarungen mit dem Vertragspartner gelten nur für die jeweilige Vereinbarung und nicht auch für künftige Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.

1.6. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Lead-Vertrag beteiligten Mitarbeitern sowie von landacquisition.com eingeschalteten Dritten bedürfen der Schriftform und im Falle von Zusagen Dritter einer Bevollmächtigung/Zustimmung von landacquisition.com. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Textform (insbesondere E-Mail) wahrt die vertragliche Schriftform, es sei denn, im Lead-Vertrag ist Entgegenstehendes geregelt.

1.7. Für das zu schließende Vertragsverhältnis sind ausschließlich nur die AGB von landacquisition.com maßgeblich. Es ist landacquisition.com wichtig, dass die Vereinbarung mit dem Vertragspartner nur zu diesen Bedingungen zustande kommt. landacquisition.com erkennt ausdrücklich keine diesen AGB widersprechenden Regelungen an. Etwas anderes gilt nur, sofern die Parteien es im Einzelfall schriftlich vereinbaren.

2. Vertragsgegenstand/Leistungen

2.1. Landacquisition.com erbringt für gewerbliche Kunden Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Leads (Flächen-Leads sowie Anfragen) für Projekte im Bereich Photovoltaik (Freiflächen und Privatdächer) sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus stellt landacquisition.com dem Vertragspartner Softwarelösungen sowie Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

2.2. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung. Angebote auf den Webseiten von landacquisition.com sind unverbindlich.

2.3. Landacquisition.com erbringt seine Leistungen nach billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische Gegebenheiten. Landacquisition.com ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern zu bedienen.

2.4. Sofern landacquisition.com Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt, ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung.

2.5 Ein „Lead“ im Sinne dieses Vertrages besteht je nach vereinbartem Leistungsgegenstand aus (a) einem Flächen-Lead: Übermittlung der Kontaktdaten eines Grundstückseigentümers oder verfügungsberechtigten Dritten sowie einer Vorprüfung der Fläche durch landacquisition.com mittels öffentlich zugänglicher Datenquellen (z. B. GIS-Analyse, kartographische Systeme, Angaben der Eigentümer oder Gemeinden). (b) einer Anfrage: Übermittlung der Kontaktdaten eines Eigentümers oder sonstigen Berechtigten sowie der vom Eigentümer bereitgestellten Objekt- und Anfrageinformationen. Eine verbindliche Aussage zur tatsächlichen rechtlichen, planerischen, technischen oder wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.

2.6. Die Prüfung der tatsächlichen rechtlichen, planerischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Projektes auf einer vermittelten Fläche obliegt ausschließlich dem Vertragspartner. Alle Risiken im Zusammenhang mit Behördenentscheidungen, Eigentümerverhandlungen oder technischen Einschränkungen trägt der Vertragspartner. landacquisition.com haftet hierfür nicht. Entsprechendes gilt für Anfragen, insbesondere im Hinblick auf technische Umsetzbarkeit, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer.

2.7. Soweit landacquisition.com im Zusammenhang mit Anfragen von Prüfung, Vorqualifizierung, „qualifizierten Anfragen“, „Qualitätskriterien“ oder einem „hohen Qualitätsstandard“ spricht, handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und/oder der vom Eigentümer bereitgestellten Angaben. Hieraus folgt keine Zusicherung oder Garantie einer bestimmten Abschlusswahrscheinlichkeit, Umsetzbarkeit, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit oder rechtlichen Zulässigkeit. Insbesondere schuldet landacquisition.com keinen bestimmten Projekterfolg oder Abschluss. „Qualitätsrichtlinien“ im Sinne dieser AGB sind die von landacquisition.com intern festgelegten und dem Vertragspartner jeweils zugänglich gemachten Kriterien zur Einordnung von Leads/Anfragen (z. B. Austauschfähigkeit, objektbezogene Einschränkungen). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bereitstellung des jeweiligen Leads/der jeweiligen Anfrage gültige Fassung.

2.8. Soweit ein Einzugsgebiet oder eine regionale Zuordnung vereinbart oder beschrieben ist, erfolgt die Bereitstellung von Flächen-Leads bzw. Anfragen nach Verfügbarkeit und orientiert sich an einer branchenüblichen Entfernung. Ein Anspruch auf Gebietsexklusivität, eine bestimmte regionale Abdeckung oder die Bereitstellung von Leads/Anfragen aus einer bestimmten Postleitzahlregion besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Mengen- oder Zahlenangaben in Angeboten sind – sofern nicht ausdrücklich als Mindestmenge vereinbart – unverbindliche Richtwerte.

2.9. Soweit im Zusammenhang mit Anfragen ein „Umsetzungswunsch“ angegeben oder übermittelt wird, handelt es sich um eine unverbindliche Momentaufnahme bzw. Selbstauskunft des Eigentümers zum Zeitpunkt der Anfrage. Eine Bindung des Eigentümers hieran oder eine Zusicherung des tatsächlichen Projektabschlusses ist nicht geschuldet.

2.10. Soweit landacquisition.com im Angebot oder sonstiger Kommunikation Erfahrungswerte oder Durchschnittswerte (z. B. „im Schnitt zehn neue Aufträge pro Monat“) nennt, handelt es sich um unverbindliche Erfahrungswerte und keine Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

2.11. „Verifizierte Eigentumsverhältnisse“ bedeutet ausschließlich eine Plausibilitätsprüfung anhand öffentlich zugänglicher Informationen und/oder Eigentümerangaben; eine rechtlich verbindliche Prüfung (z. B. Grundbuchprüfung) oder Garantie wird nicht geschuldet.

2.12. Leads und Anfragen gelten als bereitgestellt („geliefert“), sobald sie dem Vertragspartner über das Partnerportal abrufbar zur Verfügung gestellt oder über einen sonst vereinbarten Kommunikationsweg (z. B. E-Mail) übermittelt wurden. Die in den Systemen von landacquisition.com gespeicherten Protokolldaten (z. B. Bereitstellungszeitpunkt, Portalabruf, Export) gelten als Nachweis der Bereitstellung. Sofern der Vertragspartner nicht einen abweichenden Sachverhalt nachweist.

2.13. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Leads/Anfragen nicht exklusiv vermittelt. Ein Anspruch auf Einmaligkeit oder Exklusivität besteht nicht. Soweit im Einzelfall Dubletten ausgeschlossen oder austauschfähig sein sollen, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot/Lead-Vertrag und richtet sich im Übrigen nach den Qualitätsrichtlinien.

3. Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

3.1. Die im Angebot vereinbarte laufende Vergütung (z. B. Flächenpauschale oder monatliche Vergütung für Anfragen) wird monatlich im Voraus abgerechnet.

3.2. Die Provisionen werden monatlich zum Monatsbeginn für den Vormonat abgerechnet und enthalten eine Aufstellung über die provisionspflichtigen Ereignisse.

3.3. Zahlungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig; ist kein Termin genannt, sind die Zahlungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum fällig.

3.4. Landacquisition.com ist berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in seiner jeweils gültigen Fassung zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

3.5. Während des Zahlungsverzuges ist landacquisition.com dazu berechtigt, die Vermittlung weiterer Leads zu verweigern, bis die landacquisition.com gebührende Leistung bewirkt wird. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

3.6. Ist Vorkasse vereinbart, so behält sich landacquisition.com vor, die Vermittlung von Leads erst nach Eingang des vereinbarten Zahlbetrages zu beginnen bzw. fortzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, landacquisition.com die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von landacquisition.com bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und hierdurch die Leistungserbringung verhindert.

4.2. Soweit der Kunde landacquisition.com Vorlagen, Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

5. Auskunftspflichten des Vertragspartners für provisionspflichtige Ereignisse / Vertragsstrafe

5.1. Sind im Angebot Ereignisse definiert, die einen Provisionsanspruch von landacquisition.com entstehen lassen (nachfolgend: „provisionspflichtige Ereignisse“), so hat der Vertragspartner darüber innerhalb von 15 Werktagen ab Eintritt des jeweiligen Ereignisses Auskunft zu erteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob das provisionspflichtige Ereignis aus einem Flächen-Lead oder aus einer Anfrage resultiert.

5.2. Die Auskunft ist so zu erteilen, dass landacquisition.com daraus seine Provisionsansprüche berechnen kann. Auf Verlangen von landacquisition.com sind geeignete Nachweise vorzulegen (z. B. Kopie eines Pachtvertrags oder einer Baugenehmigung, insbesondere mit Angabe der geplanten installierten Leistung in kWp). Bleiben diese Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen nach Meldung aus, kann landacquisition.com die Projektgröße auf Basis der vorhandenen Informationen schätzen und vorläufig abrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung besteht bis zur Nachreichung nicht.

5.3 Ist die Vergütung oder Provision kWp-basiert ausgestaltet, ist für deren Berechnung diejenige installierte Leistung in kWp maßgeblich, die dem provisionsauslösenden Ereignis zugrunde liegt. Nachträgliche Änderungen oder Reduzierungen der Projektgröße bleiben für bereits entstandene Provisionsansprüche unbeachtlich, soweit gesetzlich zulässig.

5.4. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach den Ziffern 5.1. und 5.2. kann landacquisition.com eine Vertragsstrafe von bis zu 0,4 € /m² der betreffenden Fläche verlangen. Die konkrete Höhe bestimmt sich nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Dauer und Umfang des Verstoßes. Der Vertragspartner kann einen geringeren Schaden nachweisen. Das Verschulden des Vertragspartners wird bei einem objektiven Verstoß vermutet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist jedoch auf darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche anzurechnen.

6. Reklamationen (nur Flächen-Leads)

6.1. Reklamationen von Flächen-Leads sind möglich, sofern sie innerhalb der festgelegten Frist erfolgen oder ausdrücklich im Lead-Vertrag vereinbart sind. Reklamationen, Austausch, Ersatzlieferung, Rückerstattung oder Minderung hinsichtlich Anfragen sind ausgeschlossen, soweit nicht im Angebot oder Lead-Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.2. Folge einer vereinbarten Reklamation eines Flächen-Leads ist die Lieferung eines Ersatzleads (einer Ersatzfläche). Der Ersatzlead muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Annahme der Reklamation durch landacquisition.com geliefert werden.

6.3. Reklamationen sind nur zulässig, wenn diese vom Vertragspartner über das Vertragspartnerportal an landacquisition.com übermittelt werden. Die Reklamationsfrist beträgt dreißig (30) Tage ab Vermittlung des Flächen-Leads, es sei denn, die Parteien haben im Lead-Vertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.

6.4. Leads, deren Reklamation von landacquisition.com akzeptiert wurde, stehen wieder zur freien Verfügbarkeit von landacquisition.com und dürfen von dem jeweiligen Vertragspartner nicht weiter kontaktiert werden. Verstößt der Vertragspartner hiergegen, lebt seine Pflicht zur Zahlung der Flächenpauschale wieder auf. Treten hinsichtlich eines reklamierten Leads provisionspflichtige Ereignisse ein, so gilt die Provisionspflicht uneingeschränkt.

6.5 Die Reklamation eines Leads entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung zur Vergütung. Die Fälligkeit der Vergütung bleibt hiervon unberührt und gilt unabhängig von der Reklamation wie im Vertrag vereinbart. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung (z. B. Flächenpauschale) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig – auch im Falle einer anerkannten Reklamation mit Lieferung eines Ersatzleads. Eine Reklamation begründet ausdrücklich keinen Anspruch auf Rückzahlung, sondern ausschließlich auf Ersatzleistung.

6.6. Soweit im Angebot im Zusammenhang mit Anfragen eine „Austauschmöglichkeit“ erwähnt wird, begründet dies nur dann einen Anspruch des Vertragspartners, wenn dies ausdrücklich in Textform als verbindliche Austauschregelung vereinbart wurde. Im Übrigen handelt es sich um eine freiwillige Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien und nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung besteht nicht.

6.7. Der Vertragspartner hat bereitgestellte Leads/Anfragen unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. offensichtlich unvollständige Kontaktdaten) zu prüfen und landacquisition.com solche Unrichtigkeiten spätestens innerhalb von 10 Werktagen in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gelten die betroffenen Leads/Anfragen insoweit als vertragsgemäß bereitgestellt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.8 Soweit im Angebot oder Lead-Vertrag projektbezogene Vergütungen, Meilensteinvergütungen und/oder Provisionen für ausdrücklich definierte Ereignisse vereinbart sind, sind diese nach Eintritt des jeweiligen vergütungsauslösenden Ereignisses und Rechnungsstellung endgültig verdient und nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner das Projekt nachträglich ändert, reduziert, überträgt oder nicht weiterverfolgt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Umgang mit Leads und Pflichten des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, die sich aus dem Angebot sowie den konkret vereinbarten Provisionen ergibt.

7.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Landacquisition.com regelmäßig und vollständig Informationen über den aktuellen Status der provisionspflichtigen Projekte („Projektinformationen“) zur Verfügung zu stellen, entweder über die bereitgestellte Plattform oder per E-Mail.

7.3. Der Vertragspartner darf die Eigentümer nur per Telefon oder E-Mail kontaktieren und die übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Flächen-Leads bzw. der jeweiligen Anfrage sowie zur Anbahnung eines entsprechenden Vertragsabschlusses nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere für allgemeine Werbezwecke oder für andere Produkte, ist untersagt.

7.4. Eine Weitergabe der übermittelten Daten (Eigentümerdaten, Grundstücksdaten, GEO-Daten, etc.) an Dritte ist untersagt, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer vertraglich geregelten, provisionspflichtigen Übertragung von Projektrechten auf Dritte.

7.5. Die Verpflichtungen des Vertragspartners zur Übermittlung der Projektinformationen gelten bis zu 48 Monate nach Vertragsende, soweit dies zur Geltendmachung von Provisionsansprüchen erforderlich und dem Vertragspartner zumutbar ist und sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Eine Umgehung des Vergütungsanspruchs von Landacquisition.com durch Direktvereinbarungen mit den Eigentümern ist ebenfalls untersagt.

7.6. Kommt es zu vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer, verpflichtet sich der Vertragspartner, die bestmögliche Vertragserfüllung sicherzustellen. Dies umfasst alle relevanten rechtlichen und institutionellen Anforderungen.

7.7. Wenn Landacquisition.com aufgrund rechtswidrigen Umgangs des Vertragspartners mit den bereitgestellten Informationen in Anspruch genommen wird (z.B. durch den Eigentümer), stellt der Vertragspartner Landacquisition.com von solchen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten, die durch notwendige Rechtsverteidigung entstehen.

7.8. Sollte eine Provision vereinbart sein, gilt Folgendes: Bei unrechtmäßiger Weitergabe eines Leads an Dritte oder bei einem daraus resultierenden Geschäftsabschluss mit Dritten, muss der Vertragspartner die vereinbarte Provision leisten. Landacquisition.com ist zudem berechtigt, bei Uneinbringlichkeit der Forderung angemessenen Ersatz zu verlangen.

8. Pflichten des Vertragspartners bei Nutzung der Onlinedienste von landacquisition.com, verbotene Verhaltensweisen

8.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Anmeldung zum Partnerportal abgefragten Daten. Änderungen der bei der Anmeldung angefragten Daten (insbesondere der Vertretungsberechtigung, der Änderung der Rechtsform oder der Verlegung des Sitzes) sowie aller Personen- und Adressdaten sind landacquisition.com unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen und auf die Anforderung von landacquisition.com hin durch geeignete Dokumente zu belegen.

8.2. Der Vertragspartner darf sich nur einmal bei landacquisition.com anmelden. Der Partneraccount ist nicht übertragbar.

8.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Onlinediensten von landacquisition.com sorgfältig aufzubewahren, vor Zugang durch Unbefugte zu schützen und Fälle eines möglichen Missbrauchs der Zugangsdaten unverzüglich an landacquisition.com zu melden. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein schuldhaftes Verhalten Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten.

8.4. Der Vertragspartner darf die Onlinedienste von landacquisition.com nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlinedienste von landacquisition.com, der Software und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Nutzung der Onlinedienste zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt.

8.5. Der Vertragspartner versichert, dass er und die für ihn handelnden Beschäftigten und Beauftragten über alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit landacquisition.com benötigten Berechtigungen, Genehmigungen, Zulassungen und Vollmachten verfügen.

8.6. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte (Bilder, Marken, Texte, Quellcodes, GEO-Karten) von landacquisition.com oder von anderen Vertragspartnern, die auf den Webseiten von landacquisition.com dargestellt sind, ohne ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis zu nutzen. Die innerhalb des Angebotes von landacquisition.com genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind geschützte Marken oder Warenzeichen der jeweiligen Inhaber und dürfen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nicht verwendet werden. Die Marken von landacquisition.com dürfen nur insoweit genutzt werden, als dies zur Vertragsdurchführung und Verweise auf die Onlinepräsenz von landacquisition.com erforderlich ist.

8.7. Es ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht erlaubt, die Marken von landacquisition.com als Werbemittel zu nutzen.

8.8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit landacquisition.com bekanntwerdenden nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln, nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Konditionen, Preislisten, interne Prozesse, Datenquellen, Projektinformationen sowie sämtliche übermittelten oder im Partnerportal abrufbaren Daten (einschließlich Leads/Anfragen, Eigentümerdaten, Grundstücksdaten und GEO-Daten). Eine Offenlegung an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist; in diesem Fall hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass die Dritten zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

8.9. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziff. 8.8 gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9. Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Onlinedienste von landacquisition.com einschließlich des Partnerportals. landacquisition.com bemüht sich, seine Onlinedienste zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Sowohl Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten als auch Ereignisse, die nicht im Machtbereich von landacquisition.com liegen (z.B. Stromausfälle, die Überlastung von Knotenpunkten), können zur vorübergehenden Einstellung des von landacquisition.com angebotenen Onlinedienstes führen. Vorstehendes gilt entsprechend für das Partnerportal.

10. Änderungen des landacquisition.com-Angebots

10.1. landacquisition.com ist berechtigt, die angebotenen Leistungen und Funktionen zu verändern, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist und die im Lead-Vertrag beschriebenen Vertragspflichten erfüllt werden.

10.2. Änderungen sind zumutbar,

  • wenn die Änderung zum Vorteil des Vertragspartners geschieht;
  • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Vertragspartner ist;
  • wenn die Änderung zumutbar geänderte technische und organisatorische Verfahren bei der Durchführung der Leistungen von landacquisition.com widerspiegelt (z.B. Änderung bei der Eignungsprüfung von Leads).

10.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

Der Vertragspartner kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch landacquisition.com nicht übertragbar.

12. Kündigung, Laufzeit

12.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart. Abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt. Unzufriedenheit mit der Qualität oder Umsetzbarkeit einzelner Leads stellt jedoch keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, sofern landacquisition.com die vereinbarte Leistung im Sinne dieser AGB erbracht hat. Insbesondere begründen fehlende Projektabschlüsse oder nicht umgesetzte Flächen keinen Kündigungsgrund, wenn die Leads gemäß §2.5 dieser AGB geliefert wurden.

12.3 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

12.4 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden um die Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Datenschutz

13.1. landacquisition.com und der Vertragspartner sind im Hinblick auf die übermittelten Eigentümerdaten eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO, insbesondere die Betroffenenrechte. Bei Betroffenenanfragen informieren die Parteien sich gegenseitig und kooperieren bei deren Beantwortung.

13.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm von landacquisition.com überlassenen Eigentümerdaten nur zur Erfüllung des Auftrages des Eigentümers zu verwenden, nicht in rechtswidriger Weise an Dritte weiterzugeben und bei Wegfall des vereinbarten Zwecks die Daten unverzüglich zu löschen.

13.3. Der Vertragspartner stellt landacquisition.com von sämtlichen Ansprüchen frei, die Betroffene gegen landacquisition.com wegen der schuldhaften Verletzung einer dem Vertragspartner durch die DSGVO auferlegten Pflicht oder der Nichtbeachtung oder schuldhaften Verletzung einer in diesem Vertrag genannten Verhaltenspflicht zum Datenschutz geltend machen. Das umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

13.4. Der Vertragspartner ist für die datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Kontaktaufnahme mit Eigentümern sowie für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten verantwortlich. Der Vertragspartner wird die übermittelten Daten nicht für unzulässige werbliche Ansprache oder außerhalb des jeweiligen Vertragszwecks nutzen. landacquisition.com übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Vertragspartner.

14. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

14.1. Die Haftung von landacquisition.com auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 14 eingeschränkt.

14.2. landacquisition.com haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist gegeben bei Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte. Landacquisition.com haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit bei der Übermittlung, Auswertung oder Einschätzung von Flächeneignungen, sofern diese auf Drittinformationen beruhen (z. B. Eigentümerangaben, öffentliche Datenquellen, GIS-Systeme). Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

14.3. Soweit landacquisition.com dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, den landacquisition.com bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des gelieferten Leads sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des gelieferten Leads typischerweise zu erwarten sind.

14.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com.

14.5. Die Einschränkungen dieser Ziffer 14 gelten nicht für die Haftung von landacquisition.com wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von landacquisition.com, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Änderungsvorbehalt

15.1. landacquisition.com behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB nach seiner Wahl in einem zumutbaren Rahmen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert oder Behörden oder Gerichte Anordnungen treffen, wenn gänzlich neue Leistungen bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Vertragspartner ist.

15.2. Die geänderten Bedingungen werden dem betreffenden Vertragspartner mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. landacquisition.com wird den Vertragspartner in der Benachrichtigungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist landacquisition.com berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1. Für diese AGB sowie die gesamte Vertragsbeziehung zwischen landacquisition.com und dem Vertragspartner gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis München. landacquisition.com ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.16.12.2023 © Vervielfältigung verboten

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*Haftungsausschluss: Das hier sind alles echte Kunden von uns mit ihren echten Ergebnissen. Diese Resultate sind in der Regel nur möglich, nachdem wir eine genaue Potenzialanalyse basierend auf unserer Erfahrung durchgeführt haben.

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